Quelle: www.rauchmelder-lebensretter.de |
Die Initiative „Rauchmelder retten Leben“ und die Feuerwehren rufen Haus- und Wohnungseigentümer dazu auf, die gesetzliche Rauchmelderpflicht umzusetzen. Neben der korrekten Installation ist auch die regelmäßige Wartung der Rauchmelder vorgeschrieben. Eigentümer sind demnach verpflichtet, die Geräte gemäß Herstellerangaben, mindestens jedoch einmal jährlich auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen und ihre Betriebsbereitschaft sicherzustellen. Die Rauchmelderpflicht gilt für selbstgenutztes Wohneigentum ebenso wie für vermietete Immobilien.
„Rauchmelder haben sich im Einsatz bewährt. Weil die Einsatzkräfte durch Rauchmelder früher alarmiert werden und so schneller vor Ort sind, gibt es immer weniger Brandtote und die Gebäudeschäden sind geringer“.
Rauchmelderpflicht in Bayern seit 2018 – so ist sie geregelt
mehr bei rauchmelder-lebensretter.de
|